| CE-Kennzeichnung von festigkeitssortiertem Schnittholz Bauschnittholz unterliegt seit dem 1. Januar 2012 der CE-Kennzeichnung nach EN 14081. Konkret bedeutet dies, dass Bauholz, welches mit tragender Funktion dauerhaft verbaut wird,
 - zum einen nach Festigkeit sortiert sein muss – die Sortierung erfolgt in Deutschland wie
 bisher nach DIN 4074 “Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit”
 - und der Hersteller als Nachweis, dass das Produkt die Anforderungen erfüllt, die CE Kennzeichnung
 aufzubringen und eine Leistungserklärung (Konformitätserklärung) mit den
 Produkteigenschaften zu erstellen hat.
 Die Kennzeichnung der Bauteile erfolgt hierbei über eine Paketkennzeichnung, bei kompletter
 Verwendung für ein einzelnes Bauwerk . Der Paketkennzeichnung ist entsprechend der Auftragserteilung
 zu entnehmen, ob es sich hierbei um nass sortiertes, bzw. trocken sortiertes
 Bauschnittholz handelt. Diese Regelung entspricht der DIN EN 14081-1.
 Die Begleitdokumente müssen von gewerblichen Kunden 10 Jahre aufbewahrt werden! Nutzen sie dafür unseren Onlineservice
 Zur Kennzeichnung von CE-Bauschnittholz, muss der produzierende Betrieb zertifiziert sein. Hierbei
 werden alle Produktionsprozesse festgehalten und dokumentiert. Die Vergabe des Zertifikates
 erfolgt duch eine notifizierte Prüfstelle, welche die Korrektheit der Abläufe prüft und jährlich wiederholt.
 Zur Einhaltung und Kontrolle der Abläufe, steht eine Person im laufenden Betrieb permanent bereit.
 Wurden Aufträge bisher nach DIN 4074 (S7, S10, S13) vergeben, so sind diese nun den notwendigen
 Festigkeitsklassen nach EN 338/ DIN 1052 (C16, C24, C30) anzupassen. Die Sortierung erfolgt ausschließlich
 nach der Festigkeit, optische Anforderungen müssen separat erwähnt werden.
   
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